FAQ

Hier haben wir die Antworten zu den wichtigsten Fragen zusammengestellt. Solltest du weitere Informationen zu den Aktivretreats brauchen, melde dich bei uns

Die AGB’s und die Datenschutzbestimmungen befinden sich weiter unten…

Reisedokumente

Eine gültige Identitätskarte oder ein gültiger Reisepass ist erforderlich.

Impfungen

Impfungen sind keine vorgeschrieben. Der persönliche und genügende Impfschutz liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden.

Versicherungen

Es ist Sache der Teilnehmenden, sich ausreichend zu versichern. Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz für Italien. Wir empfehlen eine Annullierungskosten-, Assistence- (Arzt-, Spitalkosten vor Ort), Such-/ Rettungskosten- und Reiseabbruchversicherung.

Medizinische Versorgung

Für die Erstversorgung bei Blessuren und leichten Unfällen besitzt die Reiseleitung das notwendige Wissen und entsprechende Erfahrung. Wir führen eine gut ausgerüstete Notfall-Apotheke mit. Wir setzen eine gute Gesundheit und eine den Anforderungen entsprechende körper­liche Verfassung voraus.

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Es gelten unsere Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die Benutzungs- und Datenschutzbestimmungen.

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle von e7° Beratung | Bildung | Reisen GmbH (nachfolgend e7° genannt) organisierten und durchgeführten Aktiv Retreats und regeln zusammen mit dem massgebenden Detailprogramm sämtliche daraus folgenden Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und e7°.
 

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und e7° kommt mit der vorbehaltslosen schriftlichen Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online oder E-Mail) oder persönlichen Anmeldung zustande. Auf diesen Vertrag sind die vorliegenden AGB anwendbar. Spätestens mit der ersten Teilzahlung bestätigen Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren.
2.2. Die Internetseiten von e7° (www.esieben.ch und www.aktivretreat.ch) und sonstigen Informations- und Werbematerialien sind keine verbindlichen Angebote. Programm-, Leistungsbeschreibungen sowie Preise können jederzeit geändert werden.
 

3. Angaben bei der Anmeldung

3.1. Das Online-Anmeldeformular ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Die Angaben zur Person (wie Vor- und Familienname) sind so anzugeben, wie sie im verwendeten Personalausweis (Pass) aufgeführt sind.
3.2. e7° ist berechtigt, sämtliche Korrespondenz an die im Anmeldeformular genannte E-Mail resp. Postadresse zu senden.
 

4. Angaben zu Ihrer Gesundheit

4.1. Nach der Anmeldung werden Sie e7° Angaben zur Ihrer Gesundheit machen müssen. Diese sind wahrheitsgetreu zu geben. e7° benötigt diese Informationen, damit die Reiseleitung bei allfälligen gesundheitlichen Problemen Ihrerseits einen Arzt, das Spital oder andere Notfallinstitutionen richtig informieren kann.
4.2. e7° ist nicht verpflichtet, aufgrund Ihrer Angaben zu überprüfen oder Abklärungen zu treffen, ob Ihr Gesundheitszustand die Teilnahme an der gewünschten Reise erlaubt. Sollte e7° jedoch aufgrund Ihrer Angaben nicht sicher sein, ob Ihr Gesundheitszustand die Teilnahme an der gewünschten Reise erlaubt, ist e7° berechtigt
(aber nicht verpflichtet), Sie als TeilnehmerIn abzulehnen und den bereits geschlossenen Vertrag aufzulösen. Dieser Entscheid ist endgültig. Allfällig bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet unter Ausschluss weiterer Forderungen.
4.3. Die Angaben zum Gesundheitszustand werden nach Reiseende, soweit gesetzlich zulässig, und wenn dem keine berechtigten Interessen von e7° entgegenstehen, vernichtet.
 

5. Leistungen von e7°

5.1. Die Leistungen von e7° ergeben sich aus dem Detailprogramm und der Bestätigung. Die Teilnehmenden nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Reisen von e7° in der freien Natur stattfinden.
Die aufgeführten Programme stehen immer unter Vorbehalt, dass die Witterungs- und Geländeverhältnisse, behördliche Anordnungen usw. die Durchführung entsprechend der Ausschreibung erlauben. Siehe dazu auch Ziffer 12 und 15.
5.2. Für die Anreise und Rückreise sowie das rechtzeitige Eintreffen am Treffpunkt sind Sie selber verantwortlich.
 

6. Preise, Preiserhöhungen und Zahlungsbedingungen

6.1. Der Reisepreis ergibt sich aus dem aktuellen Detailprogramm und der Bestätigung. Allfällige Preisänderungen vor der Buchung werden vor Vertragsabschluss mitgeteilt.
6.2. e7° behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss den vereinbarten Preis zu erhöhen, sofern
a) die Beförderungskosten einschliesslich Treibstoffkosten nachträglich ansteigen;
b) staatliche Abgaben und Gebühren, wie Landegebühren, Flughafentaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Steuern, Eintritts- und Gipfelgebühren erhöht oder eingeführt werden;
c) sich die für die entsprechende Reise geltenden Wechselkurse ändern. e7° ist berechtigt, solche Preiserhöhungen bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin vorzunehmen. Beträgt die Preiserhöhung
mehr als 10% des gesamten Reisepreises, stehen Ihnen die Rechte gemäss Ziff. 12 zu.
6.3. Einzelzimmer-Zuschlag: Die ausgeschriebenen Reisekosten beziehen sich immer auf eine Person im Doppelzimmer. Für Einzelzimmer-Buchungen können Zusatzkosten entstehen.
6.4. Der Reisepreis ist wie folgt zahlbar:
a) Der Reisepreis wird direkt nach der Anmeldung in Rechnung gestellt mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Er muss spätestens 30 Tage vor dem Abreisetermin auf dem Konto von e7° eingegangen
sein.
b) Bei kurzfristiger Buchung von weniger als 35 Tage vor Abreisetermin ist der gesamte Betrag bei Vertragsabschluss zu bezahlen.
c) Die nicht rechtzeitige Bezahlung berechtigt e7°, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistungen zu verweigern. Die Reise wird als annulliert betrachtet, und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 11 sind zur sofortigen Zahlung fällig.
 

7. Teilnahmebedingungen

Bei den Reisen von e7° wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Je nach Reise sind Anforderungen als Teilnahmebedingungen zu erfüllen. Diese finden Sie im Detailprogramm der jeweiligen Reise auf www.esieben.ch bzw. www.aktivretreat.ch.
 

8. Mitwirkungspflichten

8.1. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, vor und während der Reise die Weisungen von e7°, der Reiseleitung oder dem Leistungserbringer zu befolgen. Sie verpflichten sich, sich in die Gruppe einzubringen und sich loyal gegenüber den anderen Teilnehmenden zu verhalten.
8.2. e7° resp. die Reiseleitung ist berechtigt, einen Teilnehmer vor oder während der Reise von dieser auszuschliessen, wenn der Teilnehmer nicht bereit ist, den Weisungen von e7°, der Reiseleitung oder den Leistungsträgern Folge zu leisten, den Erfolg der Reise durch sein Verhalten gefährdet, sich oder andere durch sein Verhalten gefährdet oder die Gruppe trotz Mahnung nachhaltig stört. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer die Anforderungen und Teilnahmebedingungen nicht erfüllt. In diesem Fall gelten die Bestimmungen über die Annullierung der Reise durch den Teilnehmer (vgl. Ziff. 10).
 

9. Vertragsänderungen durch den Teilnehmer nach Vertragsabschluss

Vertragsänderungen, Umbuchungen usw. werden als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt. D.h. es sind die Annullierungskosten gemäss Ziffer 10 sowie der Preis für die geänderte/umgebuchte Reise zu bezahlen. Davon ausgenommen sind Vertragsänderungen, die e7° nur wenig Aufwand resp. kleine Kosten verursachen. Diese gehen zu Lasten des Teilnehmers.
 

10. Annullierung der Reise durch den Teilnehmer, mangelnde Reisepapiere

10.1. Die Annullierung einer Reise hat mittels Brief oder E-Mail an e7° zu erfolgen. Massgebend zur Berechnung des Annullierungszeitpunktes ist das Eintreffen der Annullierungsmitteilung bei e7° an einem Werktag.
10.2. Bei Annullierung werden folgende Annullierungskosten in e7° Reisen Rechnung gestellt:
– bis 91 Tage vor Abreise 15% des Reisepreises
– bis 61 Tage vor Abreise 25% des Reisepreises
– bis 31 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises
– bis 15 Tage vor Abreise 80% des Reisepreises
– 14 bis 0 Tage vor Abreise, no-show 100% des Reisepreises
10.3. Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig am Treffpunkt bzw. verfügen Sie nicht über die notwendigen Reisepapiere (inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.), und können deshalb die Reise nicht antreten, ist in jedem Fall der gesamte Reisepreis geschuldet.
 

11. Vertragsänderungen von e7° vor Abreise

11.1. e7° behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem Abreisetermin zu ändern, dies betrifft insbesondere Änderungen aufgrund von Gefahren, Wetter- und anderen örtlichen Verhältnissen, behördlichen Anordnungen, Höherer Gewalt und anderer nicht voraussehbarer oder abwendbarer Ereignisse. e7° teilt Ihnen allfällige Vertragsänderungen sobald als möglich mit und orientiert Sie über deren Auswirkung auf den Preis. Führt eine solche Programm- oder Leistungsänderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, so können Sie entweder die Vertragsänderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Programm- und Leistungsänderungen aufgrund der herrschenden Wetter-, Gefahren- oder örtlichen Verhältnisse, Höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen steht den Teilnehmern kein Rücktrittsrecht zu.
11.2. Der Vertragsrücktritt hat innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung betreffend Vertragsänderung mittels Brief oder E-Mail an e7° zu erfolgen, ansonsten die Vertragsänderung als genehmigt gilt.
11.3. Treten Sie vom Vertrag zurück:
a) ist e7° bemüht, Ihnen eine andere von e7° veranstaltete Reise (mit Nachzahlung bzw. Rückerstattung einer möglichen Preisdifferenz) anzubieten;
b) erstattet e7° Ihnen bereits bezahlte Beträge, wenn Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen.
 

12. Absage der Reise durch e7° vor Abreise, Mindestteilnehmerzahl

12.1.Wird eine allfällige im Detailprogramm bzw. im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann e7° die Reise entsprechend dem Buchungsverlauf, jedoch bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin absagen. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises.
Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
12.2. Sofern infolge höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Witterungsverhältnissen, Geländeverhältnissen, Epidemien, Unruhen, Streiks, Naturereignissen, politischer Lage, behördliche Massnahmen und Anordnungen usw., unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Durchführung der Reise erheblich erschwert,
gefährdet oder verunmöglicht wird, kann e7° die Reise jederzeit absagen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
 

13. Vorzeitige Beendigung der Reise durch Teilnehmer, Teilleistungen

Bricht ein Teilnehmer die Reise vorzeitig ab, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Allfällige daraus resultierende Mehrkosten wie z. B. Rückreisekosten gehen zu seinen Lasten. Gleiches gilt, wenn Teilnehmer im Preis inbegriffene Leistungen nicht beziehen oder nicht daran teilnehmen (z.B. Ausflüge).
 

14. Programmänderungen während der Reise, Ausschluss von der Reise

14.1. e7° behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Programm oder Leistungen während der Reise zu ändern, wenn dies aufgrund unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Witterungsverhältnissen, Geländever hältnissen, behördlicher Massnahmen aller Art, von Epidemien, der politischen Lage usw. notwendig wird. Insbesondere kann die Abfolge der einzelnen Reiseabschnitte geändert werden, ohne dass dies einen Reisemangel begründet. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand verursachen, darf e7° die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Teilnehmer.
14.2. Sollten Programm-, Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch höhere Gewalt verursacht werden, darf e7° die Abhilfeverweigern. Mögliche Zusatzkosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
14.3. e7° resp. die Reiseleitung ist berechtigt, Teilnehmer von der Fortsetzung der Reise auszuschliessen, wenn sie dazu berechtigten Anlass geben, wie z.B. Nichterfüllen der körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen, der geforderten technischen und konditionellen Anforderungen oder anderer Teilnahmebedingungen, sich nicht Einfügen in die Gruppe oder nachhaltiges Stören derselben (siehe dazu auch Ziffer 9). In diesem Falle bleibt derReisepreis geschuldet. Allfällige Zusatzkosten für die Rückreise usw.
gehen zu Lasten des Teilnehmers. Jegliche Schadenersatzansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
 

15. Beanstandungen und Verwirkung Ihrer Ansprüche

15.1. Beanstandungen, Schäden usw. während der Reise sind gleichentags in geeigneter Form, wenn möglich schriftlich, der Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu fordern. Diese ist bemüht, innert angemessener Frist für Abhilfe zu sorgen. Wollen Sie nach Beendigung der Reise Mängel, Rückvergütungen, Schadenersatzforderungen usw. gegenüber e7° geltend machen, haben Sie Ihre Forderungen mit Begründung bis spätestens einen Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich und eingeschrieben e7° zu unterbreiten.
15.2.Sollten Sie die Mängel, Schäden usw. nicht raschmöglichst während der Reise der Reiseleitung melden resp. Ihre Ansprüche nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende bei e7° geltend machen, verwirken sämtliche Ansprüche wie das Recht auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und
Schadenersatz usw.
 

16. Haftung

16.1. Werden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder schlecht erbracht oder haben Sie einen Schaden infolge einer Pflichtverletzung durch e7° erlitten, haben Sie unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen Anspruch auf Ersatz des entsprechenden Minderwertes resp. Schadenersatzes, sofern und soweit es der
Reiseleitung, Leistungserbringer oder e7° nicht möglich war, an Ort und Stelle für Abhilfe zu sorgen.
16.2. Sehen internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende nationale Gesetze und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages oder Haftungsausschlüsse vor, so haftet e7° in jedem Fall nur im Rahmen der entsprechenden anwendbaren Abkommen und Gesetze.
16.3. Jegliche Haftung von e7° ist ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits, insbesondere bei Nichtbefolgen der Weisungen von e7°, der Reiseleitung oder Leistungserbringer, mangelnder Ausrüstung, ungenügender Gesundheit, Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen usw.;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches e7°, die Reiseleitung, Leistungserbringer trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
16.4. Für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet e7° im Rahmen dieser AGB, des Vertrages sowie der massgebenden internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und nationalen Gesetze.
16.5. Für andere Schäden wie Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von e7° auf maximal den zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt. Vorbehalten bleiben diese AGB, der Vertrag sowie in den massgebenden internationalen
Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und nationalen Gesetzen vorgesehenen weitergehenden Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse.
16.6. Veranstaltungen während der Reise: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können Sie u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge direkt bei Drittunternehmen (Fremdleistungen) buchen. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. e7° ist bezüglich dieser Fremdleistungen nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle.
16.7. Wertgegenstände, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, Kreditkarten, Bargeld usw.: Für die sichere Aufbewahrung dieser Gegenstände sind die Teilnehmer verantwortlich. Diese Gegenstände dürfen nicht in unbewachten Fahrzeugen oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. e7° haftet nicht für den Verlust,
Diebstahl, Missbrauch, Beschädigung usw. dieser Gegenstände.
16.8. Flug-, Schiffs-, Busfahrpläne und andere Fahrpläne: Auch bei einer sorgfältigen Reiseplanung kann es zu Verspätungen und Ausfällen usw. von Transportmitteln, verzögerter Grenzabfertigung usw. kommen. In all diesen Fällen haftet e7° nicht. e7° rät den Teilnehmenden dringend, bei der Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen. Denken Sie daran, dass Pass- und Zollkontrollen erhebliche Zeit in Anspruch nehmen können.
16.9. Ausservertragliche Haftung: Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen und nationalen Gesetzen. Bei anderen als Personenschäden (d.h. Sach- und reinen Vermögensschäden) ist die Haftung unter allen Rechtstiteln auf maximal den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt, vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in den anwendbaren internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen.
16.10. Verjährung: Sämtliche Forderungen verjähren innerhalb eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen
Gesetzen, resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen.
 

17. Versicherungen

Der persönliche und genügende Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung einschliesslich Annullierungskosten, Such- und Rettungskosten
sowie Reiseabbruchkosten.
 
18. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
18.1. Die im Detailprogramm und in der Teilnahmeinformation enthaltenen Angaben über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten sind gebeten, sich selber über die für sie geltenden Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu erkundigen.
18.2. Für die Einholung und Verlängerung von Reisedokumenten und Visa sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften sind Sie allein verantwortlich.
18.3. Sollten Sie das Visum nicht oder verspätet erhalten oder nicht über die nötigen Reisepapier verfügen und können Sie daher nicht an der Reise teilnehmen, werden Ihnen die Annullierungskosten gemäss Ziffer 10 verrechnet.
18.4. Medikamente usw.: Wenn Sie Medikamente mitnehmen, prüfen Sie bitte die entsprechenden Einfuhrbestimmungen des Reiselandes. Denken Sie daran, dass im Destinationsland unter Umständen Ihre Medikamente nicht erhältlich sind. Bei Einfuhr von Medikamenten empfiehlt es sich, eine ärztliche Bestätigung mit sich zu führen. Die Reiseleitung verfügt über eine allgemeine Apotheke. Nicht jedoch über spezifische
Medikamente, die Sie benötigen.
 

19. Datenschutz

19.1. e7° untersteht der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Die an e7° übermittelten Angaben (bei Anfragen wie bei Buchungen) werden gespeichert und bearbeitet.
19.2. e7° wird, soweit zur Vertragserfüllung notwendig, ihre Angaben an die Reiseleitung und Leistungsträger übermitteln. Leistungsträger können sich im Ausland befinden, wo das Niveau des Datenschutzes weniger hoch als in der Schweiz sein kann. e7° wie die Leistungsträger können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen verpflichtet sein, die Daten an Behörden zu übermitteln oder Behörden zugänglich zu machen.
19.3. Im Rahmen Ihrer Anmeldung kann es sein, dass Sie e7° besonders schützenswerte Personendaten übermitteln. Dies insbesondere, aber nicht ausschliesslich im Bereich der Fragen zu Ihrer Gesundheit. Sie erteilen e7° ausdrücklich die Zustimmung, diese Daten im Rahmen dieser Vereinbarung zu bearbeiten und zu
verwenden. Soweit notwendig können sie an die Reiseleitung, Leistungserbringer oder Dritte wie den Vertrauensarzt von e7° und im Notfall an Rettungskräfte, Spitäler, usw. übermittelt werden. – Unter
Umständen ist e7°, die Reiseleitung, der Leistungserbringer oder andere Personen, denen die Daten zugänglich gemacht werden, verpflichtet, diese den Behörden mitzuteilen oder offen zu legen.
19.4. Die Bearbeitung der Daten kann, je nach Art und Umfang der vorhandenen Daten, zu Persönlichkeitsprofilen führen. Mit Ihrer Buchung erteilen Sie e7° ausdrücklich das Recht zur Bearbeitung eines
allfälligen Persönlichkeitsprofiles im Rahmen dieser AGB.
19.5. e7° kann die Interessenten und Teilnehmer über ihre Aktivitäten und Angebote in Newslettern, E-Mail-Versand usw. informieren. Dieser Dienst kann über e7@esieben.ch jederzeit abbestellt werden. Zudem befinden sich auf jedem Versand die entsprechenden Informationen. Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte
an e7@esieben.ch.
 

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und e7° ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Teufen, Schweiz vereinbart. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare, vertraglich nicht abänderbare gesetzliche Bestimmungen.
 
Teufen, 25. November 2018

Benutzungs- und Datenschutzbestimmungen

1. Internetseite

Die auf den Webseiten von e7° Beratung | Bildung | Reisen GmbH (nachfolgend e7°genannt) ausgeschriebenen Aktiv Retreats sind keine verbindlichen Angebote. Die Ausschreibungen können jederzeit und ohne Grundangabe geändert werden.
e7° schliesst jegliche Haftung aus, die sich aus dem Zugriff und der Nutzung der Internetseiten (www.aktivretreat.ch und www.esieben.ch) ergeben könnte. e7° garantiert nicht die ständige Verfügbarkeit der Seiten. e7° ist bemüht, die Informationen auf der Webseite aktuell zu halten, übernimmt aber keine Haftung
für deren Richtigkeit und Aktualität.
 

2. Links

Die Webseiten von e7° können Links zu Webseiten Dritter enthalten. Diese Webseiten werden von Dritten betrieben, und e7° hat keinen Einfluss auf deren Inhalt usw. Daher lehnt e7° jegliche Haftung für den Inhalt und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, wie z.B. Datenschutzbestimmungen, ab.
 

3. Datenschutzbestimmungen (für das Internet)

Wenn die Webseiten von e7° besucht werden, werden automatisch verschiedene Daten gesammelt und in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken ausgewertet, zur Optimierung der Webseite und der
Reiseangebote verwendet. Wenn Sie eine Buchungsanfrage oder andere Anfragen über die Webseite an e7° senden, werden diese Daten (z.B. Name und Vorname, Adresse, weitere Angaben zur Person, gebuchte Reise, besondere Wünsche usw.) bei e7° gespeichert. Die Dauer der Speicherung hängt von der getätigten Anfrage resp.
Buchung und den anwendbaren Gesetzesbestimmungen ab. Wenn Sie eine Reise buchen, kommen die Bestimmungen der Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen zur Anwendung, welche zusätzliche Angaben zur Verwendung und Speicherung Ihrer Personendaten enthalten.
 
e7° verwendet zu statistischen und Marketingzwecken Google Analytics. Für diesen Dienst gelten zusätzlich die (Datenschutz-)Bestimmungen von Google Analytics, http://www.google.ch/intl/de/analytics/privacyoverview.html.
e7° hat das Recht, die Daten durch Drittunternehmen im Auftragsverhältnis bearbeiten zu lassen. Diese Drittunternehmen können sich auch im Ausland befinden.
 
Teufen, 25. November 2018